Event
Das Gebäudeenergiegesetz wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst, mit weitreichenden Folgen für Energieeffizienz, Heiztechnik, Sanierung und Neubau. Die Fortbildung ordnet ein, warum der Gesetzgeber diesen Schritt geht, wie das neue Regelwerk systematisch aufgebaut ist und welche Konsequenzen sich daraus für Beratung und Baupraxis ergeben. Auch die Einordnung in die übergeordneten Klimaschutzziele im Gebäudesektor wird thematisiert.
Da die Neuregelungen schrittweise in Kraft treten, gibt das Seminar der Architektenkammer Rheinland-Pfalz einen Überblick über die anstehenden Fristen: von den bereits geltenden Anforderungen an Heizungstechnik und erneuerbare Energien über die künftige Umstellung auf den Gesamtprimärenergiebedarf, neue Energieausweise und Effizienzklassen bis hin zu den perspektivischen Vorgaben für Nullemissionsgebäude und die Umstellung der Brennstoffversorgung. Auch die geplanten Regelungen zum Mieterschutz werden angesprochen.
Behandelt werden unter anderem:
- die zentralen Unterschiede zwischen altem und neuem Recht
- die Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienz-Richtlinie
- die Entwicklung vom Niedrigstenergie- zum Nullemissionsgebäude
- Anforderungen an die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Vorgaben zu erneuerbaren Energien bei der Beheizung sowie deren Nachweisführung
- neue Fristen, Ausnahmen und die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung
- Pflichten zu Energieberatung und Gebäudemodernisierungspässen
- Neuerungen beim Nachweisverfahren, den Effizienzklassen und dem Referenzgebäude
Die Veranstaltung richtet sich an Fachleute aus Architektur, Innenarchitektur und Stadtplanung und bietet Raum für individuelle Fragen aus der Praxis.
Veranstalter: Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Referent: Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht, Rottenburg
Teilnehmergebühr: 100,- Mitglieder / 149,- Gäste